Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hundezentrum Hamburg

A. Allgemeine Bestimmungen (Für alle Leistungen gültig)

1. Geltungsbereich, Anmeldung & Vertragsschluss

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Dienstleistungen (Hundeschule, Veranstaltungen, Reisen) und Betreuungsaufträge (Dogwalking) zwischen dem Hundezentrum Hamburg (Inhaberin: Hanni Jallow, Morrbekring 49, 22359 Hamburg) und den Teilnehmern/Kunden.

Mit der Anmeldung (schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Formular) bietet der Kunde den Vertragsschluss verbindlich an und akzeptiert diese AGB. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das Hundezentrum Hamburg zustande.

Der Starttermin von Gruppenkursen wird individuell mit dem Kunden abgestimmt.

2. Preise, Zahlungsbedingungen & Kleinunternehmerstatus

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Homepage veröffentlichten Preise.

Kleinunternehmerregelung: Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Da das Hundezentrum Hamburg die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer erhoben und auf den Rechnungen ausgewiesen.

Zahlungen haben per Barzahlung oder Überweisung zu erfolgen. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage nach Erhalt der Rechnung, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben.

Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche Gebühren zurückzuhalten oder mit nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.

3. Allgemeine Haftung des Hundezentrums Hamburg

Das Hundezentrum Hamburg haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für sonstige Schäden haftet das Hundezentrum Hamburg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen, bleibt der Hundehalter in der gesetzlichen Tierhalterhaftung (§ 833 BGB). Die Teilnahme an allen Angeboten erfolgt auf eigenes Risiko.

4. Mitwirkungspflichten & Voraussetzungen für den Hund

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung (beim Dogwalking inklusive Fremdbetreuung) bestehen und ein aktueller Impfstatus vorliegen. Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.

Der Kunde versichert, dass der Hund steuerlich angemeldet, gechipt, frei von ansteckenden Krankheiten sowie Parasiten ist.

Besonderheiten des Hundes (Verhaltensauffälligkeiten, Läufigkeit, Krankheiten, behördliche Auflagen) müssen dem Hundezentrum Hamburg vorab zwingend mitgeteilt werden. Für Schäden durch unterlassene Auskunft haftet der Halter.

Den Anweisungen der Trainer/Betreuer ist Folge zu leisten. Eine Erfolgsgarantie beim Training wird nicht gegeben.

5. Datenschutz

Das Hundezentrum Hamburg speichert persönliche Daten elektronisch ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen. Eine Weitergabe an Dritte (ausgenommen steuerliche Berater) erfolgt nicht.

Hinweis zur Nutzung von Foto- und Videomaterial: Die Anfertigung und Veröffentlichung von Medien des Hundes zu Marketingzwecken bedarf einer separaten, freiwilligen Einwilligung des Halters außerhalb dieser AGB.

B. Besondere Bestimmungen für Hundeschule, Workshops & Reisen

1. Leistungsänderungen & Absagen durch den Veranstalter

Das Hundezentrum Hamburg behält sich zumutbare Programmänderungen aus sachlichen Gründen vor.

Bei unverschuldetem Ausfall (z. B. Erkrankung des Trainers, höhere Gewalt) wird ein Ersatztermin angeboten. Kommt dieser nicht zustande, werden bereits gezahlte Gebühren erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Der Unterricht findet bei jeder Witterung statt, es sei denn, das Hundezentrum Hamburg sagt die Stunde ausdrücklich ab. Trainingsorte und -zeiten können verschoben werden.

Mindestteilnehmerzahlen: Wird die Mindestteilnehmerzahl bei Workshops (bis 1 Woche vorher) oder Reisen (bis 6 Wochen vorher) nicht erreicht, kann das Hundezentrum Hamburg vom Vertrag zurücktreten und erstattet den vollen Betrag.

2. Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer

Einzelstunden: Eine Absage ist bis maximal 36 Stunden vorher kostenfrei möglich (auch per Mail/Mailbox). Danach wird die Stunde voll berechnet.

Geschlossene Kurse (Welpen-/Junghunde/Themenkurse): Abgesagte Stunden des Kunden können nicht nachgeholt oder erstattet werden.

Workshops, Vorträge & Wanderungen: Ein Rücktritt ist bis 3 Wochen vor Beginn kostenfrei möglich. Danach werden 100 % der Gebühr fällig, es sei denn, der Platz kann über eine Warteliste oder einen Ersatzteilnehmer neu besetzt werden.

Spezielle Kurse/Veranstaltungen (Pauschalregelung): Bei einem Rücktritt ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % der Gebühr berechnet. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Reisen: Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Die Stornostaffel lautet:

Bis 8 Wochen vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises (entspricht der Anzahlung bei Buchung)

Ab 6 Wochen vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises

Ab 14 Tagen vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises

Ersatzteilnehmer: Bei Benennung eines passenden Ersatzteilnehmers haften der ursprüngliche und der neue Teilnehmer als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis.

3. Vertragskündigung aus wichtigem Grund

Das Hundezentrum Hamburg kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde den Unterricht nachhaltig stört, sich entgegen dem Tierschutzgesetz verhält oder im Zahlungsrückstand ist. Eine Erstattung erfolgt in diesen Fällen nicht.

Bei Reisen können beide Parteien den Vertrag kündigen, wenn die Durchführung durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt erheblich gefährdet oder beeinträchtigt wird. Das Hundezentrum Hamburg kann dann eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen verlangen.

4. Reisepreisänderungen & Gewährleistung

Preiserhöhungen nach Vertragsschluss sind nur zulässig, wenn zwischen Buchung und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und sich Transport- oder Übernachtungskosten nachweislich erhöht haben. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %, kann der Teilnehmer kostenfrei zurücktreten (Mitteilung innerhalb von 10 Tagen erforderlich).

Mängel sind dem Tourenleiter unverzüglich anzuzeigen. Wird keine Abhilfe geschaffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen.

C. Besondere Bestimmungen für das Dogwalking (Hundebetreuung)

1. Vertragslaufzeit, Mindestlaufzeit & Kündigung des Abos

Das Dogwalking-Abo läuft auf unbestimmte Zeit.

Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate. Innerhalb der ersten 2 Wochen nach Vertragsbeginn besteht ein Rücktrittsrecht; in diesem Fall werden nur die bis dahin angefallenen Gebühren anteilig verrechnet.

Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

2. Spezifische Betreuungs- und Haftungsregeln

Die Betreuung erfolgt in der Gruppenhaltung (angeleint und unangeleint im freien Gelände). Der Halter ist sich der damit verbundenen typischen Risiken (z. B. kleinere Auseinandersetzungen unter Hunden) bewusst.

Für Schäden an mitgegebenen Gegenständen (Leinen, Halsbänder) oder für Verschmutzungen in der Wohnung, die durch den eigenen Hund verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen.

Sollte der Hund trotz sorgfältiger Betreuung entweichen, benachrichtigt das Hundezentrum Hamburg unverzüglich den Halter sowie die Behörden.

Das Hundezentrum Hamburg übernimmt keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung unkastrierter Tiere.

Bei Schlüsselübergabe verpflichtet sich das Hundezentrum Hamburg, den Haustürschlüssel sicher zu verwahren, nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und die Privaträume ausschließlich zum Zweck der Hundebetreuung zu betreten.

Im Notfall ist das Hundezentrum Hamburg berechtigt, einen Tierarzt aufzusuchen. Die entstehenden Kosten trägt vollumfänglich der Hundebesitzer.

3. Abrechnung des Dogwalking-Abos

Die monatlichen Abo-Kosten sind als Festpreis kalkuliert und jeweils im Voraus bis zum 2. Kalendertag eines Monats zu zahlen (Dauerauftrag empfohlen). Bei Zahlungsverzug entfällt der Anspruch auf Abholung des Hundes.

Der Festpreis ist ein Mischpreis und bleibt auch bei Urlaub, Krankheit oder Feiertagen des Kunden konstant. In die Jahreskalkulation sind bereits 30 Urlaubs-/Krankentage der Betreuerin, sowie 10 ausfallende Werktage des Kunden eingerechnet.

Während der Probezeit wird tageweise einzeln abgerechnet.

Preisanpassungen aufgrund gestiegener Lebenshaltungs- oder Energiekosten sind zum Quartalsende möglich und werden dem Halter vorab mitgeteilt.

4. Unmöglichkeit der Leistung (Höhere Gewalt)

Kann die Betreuung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z. B. behördliche Auflagen bei Epidemien/Pandemien, extreme Unwetterwarnungen wie Hagel oder Orkan) nicht stattfinden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren.

D. Schlussbestimmungen

1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Gerichtsstand & Schriftform

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist Hamburg.

Nebenabreden und Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.